Spielberechtigte Tennis-Mitglieder der Vereine können sich gegenseitig zu gebührenfreien Gastspielen auf ihren Außenanlagen einladen. Das einladende Mitglied trägt die Verantwortung für die Spielberechtigung des Gastes. Die Gastspieler erkennen die bestehenden Platz-, Spiel- und Gastspielordnungen des gastgebenden Vereins an.